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Hintergrund

Innerhalb des Stadtgebietes:

  • Absichern der eigenen Kräfte bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen

Innerhalb und außerhalb des Stadgebietes:

  • Rettung von Personen am Vertikalseil, Schrägseil, Horizontalseil (Kran, Gerüst, Brücken, Baustellen usw. )
  • Sicherung von Einsatzkräften bei Absturz- und Einsturzgefahr
  • Allgemeine technische Hilfeleistung in Höhen und Tiefen zur Gefahrenabwehr

Die Alarmierung erfolgt grundsätzlich über die Zentrale Leitstelle des Main-Taunus-Kreises.
Diese Alarmierung ist in drei Stufen möglich:

Stufe 1: Alarmierung des Höhenretters vom Dienst zur Beratung des Einsatzleiters vor Ort.
   
Stufe 2: Alarmierung der gesamten Höhenrettungsgruppe des MTK zu den Einsätzen im Kreisgebiet.
   
Stufe 3:

Alarmierung bei Großschadenslagen im Kreisgebiet und Überregional, gemeinsam mit
überregionalen Einheiten (Wiesbaden + Rheingau-Taunus-Kreis ).

Was bedeutet dies für die Praxis ?

Gilt es Menschen aus Höhen (Kran, Dächer, Gerüste) und Tiefen (Schächte, Gruben, Brunnen) zu retten, so besteht die Möglichkeit die HörG unmittelbar mit anzufordern. Ist ein Absturz der Einsatzkräfte oder anderer Personen nicht auszuschließen, so sollte ebenfalls die Hilfe der Höhenretter in Anspruch genommen werden. Auch ein Sturz aus geringer Höhe ( < 2Meter ) kann tödliche Folgen haben. Falls die Lage unklar ist können die Höhenretter, oder aber auch nur der Diensthabende Höhenretter zur Beratung des Einsatzleiters, nach- bzw. mitalarmiert werden. In diesem Fall rücken die Höhenretter mit

  • 1 LF 16 ( Sulzbach )
  • 3 MTF ( Sulzbach, Hattersheim und Eschborn )

aus. Diese Einheiten sammeln sich an festgelegten Punkten im Kreis und fahren dann gemeinsam die Einsatzstelle an. Auf Weisung, bzw. in Absprache mit dem örtlichen Einsatzleiter wird dann gemeinsam vorgegangen. Alle HörG Führer sind mindestens ausgebildete Gruppenführer und Ausbilder im Höhenrettungsdienst.